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   BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62   

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BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62 (https://dejure.org/1963,574)
BAG, Entscheidung vom 25.07.1963 - 2 AZR 510/62 (https://dejure.org/1963,574)
BAG, Entscheidung vom 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 (https://dejure.org/1963,574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristlose Kündigung - Wichtiger Grund - Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist - Beweis einer Tatsache - Vernehmung einer bestimmten Partei - Pflichtgemäßes Ermessen des Gerichts - Urteilsgründe - Absehen von Parteivernehmung - Prüfungspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 14, 266
  • NJW 1963, 2340
  • DB 1963, 1122
  • DB 1963, 1436
  • DB 1964, 556
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62
    Denn auf jeden Fall hatte.die Beklagte noch bis zum Schluß der letzten Verhandlung vor dem Revisionsgericht die Möglichkeit, ihre Revision im Rahmen ihrer abgewiesenen früheren Anträge und der Revisionsbegründung zu erweitern (BGHZ 12, 52 7/687)" - s ~.
  • RG, 01.06.1934 - VII 92/34

    Zur Anwendung des § 448 ZPO. in der Fassung der Bekanntmachung des

    Auszug aus BAG, 25.07.1963 - 2 AZR 510/62
    Zwar kann aus dem bloßen Schweigen des angefochtenen Urteils über § 448 ZPO der Mangel dieses Bewußtseins noch nicht gefolgert werden (OGHBrZ 1, 228; BGHLM Kr. 2 zu § 448 ZPO; a.A. RGZ 144, 321 /324/), Doch muß diese Folgerung hier daraus gezogen werden, daß das Landesarbeitsgericht die bloße Protokollerklärung des Klägers vom 18. Mai 1962 als Parteivernehmung gewertet und sich mit dem ausdrücklichen Antrag der Beklagten auf Vernehmung ihres Mitinhabers D überhaupt nicht befaßt hat.
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00

    Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens

    Allerdings können auch Rückstände mit kleinen Lohnbeträgen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen, wenn der Arbeitgeber den Lohn willkürlich oder ohne nachvollziehbare Begründung hartnäckig verweigert (vgl. schon BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - BAGE 14, 266).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 494/00

    Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Vergütungszahlung -

    aa) Es kann für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses an sich darstellen, wenn der Arbeitgeber mit seiner Lohnzahlung in Verzug ist (BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - BAGE 14, 266 270; 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - nv.; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - AP BGB § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; 9. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 - AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder nur leistungsunfähig ist (BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - aaO; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - aaO).

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 980/78

    Geschäftsführer - GmbH - Gemeinsame Vertretung - Gesamtvertretung -

    Re visionsrechtlich ist eine Vernehmung nach § 448 ZPO nur an greifbar, wenn das angefochtene Urteil erkennen läßt, daß das Gericht sich seiner Pflicht nach § 448 ZPO zu verfahren, nicht bewußt geworden ist (BAG, Urteil vom 25.7.1963, BAG 14, 266 = AP Nr. 1 zu § 448 ZPO; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeß recht, 12. Aufl., § 125 II 5 [S. 689]) oder wenn es die Voraussetzungen des § 448 ZPO falsch beurteilt hat.
  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 Sa 69/05

    Wettbewerbsverbot: Schadensersatzanspruch wegen Konkurrenztätigkeit eines

    Nach überwiegender Auffassung gilt § 626 BGB nicht nur für Kündigungen des Arbeitgebers, sondern auch für Kündigungen des Arbeitnehmers (BAG 25.07.1963 - 2 AZR 510/62 - AP ZPO § 448 Nr. 1, zu II 2 der Gründe; BAG 04.12.1997 - 2 AZR 799/96 - AP BGB § 626 Nr. 141, zu II 1 b der Gründe; wie hier stellvertretend für eine Vielzahl von Stimmen in der Literatur APS/Dörner 2. Auflage § 626 BGB Rn. 394 und KR-Fischermeier 7. Auflage § 626 BGB Rn. 463) .

    In prozessualer Hinsicht obliegt dem kündigenden Arbeitnehmer nicht zuletzt die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Voraussetzungen des § 626 BGB (dazu schon BAG 25.07.1963 - 2 AZR 510/62 - AP ZPO § 448 Nr. 1, zu II 4 der Gründe) .

  • BAG, 02.02.1968 - 3 AZR 462/66

    Wettbewerbsverbot

    Die W irksam k eit d e r vom A n g e s t e llt e n e r k l ä r t e n a u ß e r o r d e n tlic h e n Kündigung des A r b e i t s v e r h ä l t n i s s e s , d ie gemäß § 75 Abs. 1 HGB den A n g e s te llte n z u r L ossagung von einem W ettb e w e rb sv erb o t b e r e c h t i g t , u n t e r l i e g t d e r g le ic h e n r e c h t l i c h e n B e u rte ilu n g w ie d ie a u ß e ro r d e n tliche Kündigung d u rc h den A rb e itg e b e r (B e s tä tig u n g von BAG 14, 266 /2 7 0 7 = AP N r. 1 zu § 448 ZPO).

    Dabei ! kann für die vom Arbeitnehmer ausgesprochene außerordentliche Kündigung nichts anderes gelten als für die Kündigung durch den Arbeitgeber (BAG 14, 266 /2707= AP Nr. 1 zu § 448 ZPO / t l 2 der Gründe/).

  • BGH, 16.10.1987 - V ZR 170/86

    Würdigung der Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung

    9. Oktober 1974, VIII ZR 190/73, KTS 1975, 111, 113 m.w.N. - insoweit in BGHZ 63, 87 nicht veröffentlicht; BAG NJW 1963, 2340, 2341; RGZ 149, 63, 64).
  • ArbG Leipzig, 16.01.2008 - 2 Ga 2/08
    Es kann für den Arbeitnehmer einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses an sich darstellen, wenn der Arbeitgeber mit seiner Lohnzahlung in Verzug ist (BAG vom 17.01.2002, EzA - SE 2002 Nr. 19, 6 - 8; EzA § 628 BGB Nr. 20; BAG 15. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 -BAGE 14, 266, 270; BAG vom 25. September 1980 - 3 AZR 119/78 - n v.; Urteil vom 25. Oktober 1984, 2 AZR 417/83 , AP BAG § 273 Nr. 3 = EzA BGB § 273 Nr. 3; BAG 09. Mai 1996 - 2 AZR 387/95 = AP BGB § 273 Nr. 5 = EzA BGB § 626 nF Nr. 161).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber leistungsunwillig oder leistungsunfähig ist ( BAG 25. Juli 1963 - 2 AZR 510/62 - a.a.O.; 25. Oktober 1984 - 2 AZR 417/83 - a.a.O.).

  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 187/86

    Wirksamkeit einer Kündigung vor Ablauf der Wartezeit ohne Angaben von Gründen -

    Ob zum Beweis einer Tatsache die Vernehmung einer bestimmten Partei nach § 448 ZPO notwendig ist, steht nicht im freien Belieben, sondern im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts BAGE 14, 266 = AP Nr. 1 zu § 448 ZPO).
  • BAG, 18.12.1969 - 2 AZR 80/69

    Vertragsbrüchige Arbeitnehmer - Vertragsbruch - Kosten von Zeitungsinseraten -

    Auch die Revisionsrüge, das Landesarbeitsgericht habe entgegen § 448 ZPO den Beklagten nicht als Partei vernommen, ist unbegründete Die Vernehmung als Partei ist in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt (BAG 14, 266 = AP Nr» 1' zu § 448 ZPO; BGH LH Nr0 2 zu § 448 ZPO)" Die unterlassene Anordnung einer Parteivernebmung nach § 448 ZPO kann mit der Revision nur dann angefochten werden, wenn das Urteil er kennen läßt, daß das Gericht die ihm in dieser Bestimmung eingeräumten Grenzen des Ermessens überschritten hat» Eine solche Rüge ist nicht schon begründet, wenn das Gericht in den Urteilsgründen sich nicht besonders mit dieser Vorschrift auseinandersetzt" Auch wenn nichts dazu gesagt ist, muß davon ausgegangen werden, daß das Gericht sein Ermessen hat walten lassen, so daß es einer besonderen Begründung bedarf, inwiefern das Gericht § 448 ZPO verletzt haben soll (BGH aaO)" Irgendwelche besonderen Gründe, die im zu entscheidenden Palle eine Überschreitung der dem Landesarbeitsgericht ein geräumten Ermessensgrenzen erkennen ließen, hat die Revision ahei nicht vorgetragen und sind auch sonst nicht ersichtliche Der vorliegende Sachverhalt ist nicht vergleichbar mit dem Sachverhalt in der von der Revision zitierten Entscheidung des Senats vom 25» Juli 1965 (BAG 14, 266 AP Nr0 1 zu § 448 ZPO)» Denn damals hat der Senat eine Verletzung der §§ 286, 448 ZPO bejaht, weil über eine erhebliche, nur den beiden Parteien bekannte Tatsache allein d.ie beweispflichtige Partei gehört und der Antrag der anderen, auch sie über diese Tatsache zu vernehmen, in den Urteils gründen stillschweigend übergangen worden war» Da die Verpflichtung des Beklagten, das Arbeitsverhältnis am 1. September 1967 anzutreten, auf Grund der 167 Unterredung vom 1 6 » August 1967 nicht erloschen ist, kommt es \ireiter darauf an, ob der Arbeitsvertragsbruch des Beklagten den der Klägerin durch die Insertionskosten entstandenen Schaden zur Folge hatte oder ob der Arbeitsvertragsbruch des Beklagten, wie die Revision meint, überhaupt für diese Kosten nicht ursächlich war, weil diese Kosten, wie die Klägerin selbst zugegeben habe, in dieser Höhe auch entstanden wären, wenn der Beklagte die Kündigungsfrist zum 31° Dezember 1967 ordnungsgemäß eingehalten haben würde» Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich im Urteil vom 31o Oktober 1958 (BAG 6, 321 ff» Z~376/377 7 = AP Hr» 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht unter V 3) mit dem Froblem der sogenannten überholenden Kausalität befaßt» Er verweist auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 1 4 1, 365 ff»; 1 4 4, 8 0 f~84 7 ; 348 /353 7 5 1 6 9, 117 L 120 /), wonach bis vor einiger Seit abgelehnt worden sei, daß ein hypothetischer Sachverhalt die Schadenhaftung desjenigen, der einen für den Schaden ursächlichen realen Haftungstatbestand gesetzt habe, ausschließe oder mindere» Kan sei davon ausgegangen, daß dann, wenn die reale Schadenhandlung den Schaden verursacht habe, bevor dieser durch andere Umstände hätte eintreten können, der Ersatzanspruch bereits entstanden sei und nicht hinterher wieder wegfalle» Die neuere Rechtsprechung und Rechtslehre habe bisher vor allem drei Fallgruppen erörtert, in denen der hypothetische Tatbestand entweder von einem Dritten oder vom Geschädigten selbst ausging oder ein Zu fallsereignis gewesen sei» Ein Teil der neueren Rechtsprechung und Rechtslehre neige dazu, bei diesen drei Fallgruppen u»U» gewisse hypothetische Ursachen die Schadenersatzpflicht desjenigen aufheben oder mindern zu lassen, der den realen Haftungstatbestand gesetzt habe» Das Bundesarbeitsgericht fährt dann aber forts.
  • LAG Hamm, 25.03.2010 - 8 Sa 1663/09

    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers bei fristloser Eigenkündigung

    Hätte die Beklagte den zu Unrecht im November 2008 vorgenommenen Einbehalt auf den Protest der Klägerin hin korrigiert, so wäre in der Tat der vorübergehende Zahlungsverzug und auch das eigenmächtige Handeln der Beklagten nicht geeignet, zukunftsbezogene Zweifel an der Vertragstreue der Beklagten zu begründen (vgl. BAG, 25.07.1963, 2 AZR 510/62, AP Nr. 1 zu § 448 ZPO; LAG Baden-Württemberg, 27.03.2003, 19 Sa 5/02 - juris - Rn 66).
  • BAG, 07.06.1979 - 3 AZR 134/78

    Versorgungsanstalt - Deutsche Bundespost - Hinterbliebenenversorgung - Versorgung

  • LAG Baden-Württemberg, 24.07.2015 - 17 Sa 33/15

    Allgemeiner Feststellungsantrag - Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

  • BAG, 25.09.1980 - 3 AZR 119/78
  • BAG, 20.10.1967 - 3 AZR 385/66

    Buchhalter - Schweigegeld - Rechtsmißbrauch - Sittenwidrigkeit des Vertrages -

  • BVerwG, 07.05.1975 - VII C 101.72

    Billigkeitserlass der Gewerbesteuer - Klageänderung im Revisionsverfahren -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2006 - L 7 AL 292/03
  • BAG, 24.04.1980 - 2 AZR 521/78
  • LAG Thüringen, 17.11.2009 - 7 Sa 414/08
  • ArbG Celle, 08.08.1974 - 1 Ca 326/74
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